Kassensysteme, die baubedingt nicht mit einer technischen Sicherheitseinheit (TSE) nachgerüstet werden können, dürfen seit dem 01.01.2023 nicht mehr betrieben werden.
Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch Kassen verwendet werden, die den neuen Maßstäben des Fiskalisierungsgesetzes entsprechen.
Für Rückfragen steht Ihnen das STAMM-Team gerne zur Verfügung.