TSE FAHRPLAN

Nächster öffentlicher Eichtermin: 15.10.2020

Messgeräte, deren Messwerte im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr oder im öffentlichen Interesse verwendet werden, unterliegen grundsätzlich dem Anwendungsbereich des Mess- und Eichgesetzes (MessEG1) und der Mess- und Eichverordnung (MessEV2). Messgeräte sind demnach eichpflichtig.

Als Ihr zuverlässiger Waagen-Partner sorgen dafür, dass Ihre Waagen beim Eichen die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Toleranzen sicher bestehen. Die Durchführung der Waagen-Eichung findet gemeinsam mit dem für Sie zuständigen Eichamt (Eichamt Würzburg) statt und wird von unserem Serviceteam begleitet.

Informationen für Messgeräteverwender zur Anzeige- und Eichpflicht finden Sie auf der Webseite des Bayerischen Landesamts für Maß und Gewicht. (https://www.lmg.bayern.de/mam/fachinformationen/m_49_eichpflicht_2018.pdf)

Rechtzeitig anmelden: Bitte beachten Sie: Waagen müssen mindestens 10 Wochen vor Eichfrist beim Eichamt zur Wiedereichung angemeldet werden. Bitte melden Sie Ihre Waage zum Eichtermin an unter 06021 34 99-0 bzw. per E-Mail an info@waagen-stamm.de